Hilfe auf dem Weg zurück in die Gesellschaft

Cura e.V. Osnabrück

Verein für die Betreuung Straffälliger und die Förderung der Bewährungshilfe Osnabrück

Cura e.V. ist seit Jahrzehnten als gemeinnützige Einrichtung für die Betreuung Straffälliger und die Förderung der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Osnabrück tätig.

Cura e.V. bietet straffällig gewordenen Menschen Hilfe und Beratung an, mit dem Ziel in Zukunft ein straffreies Leben führen zu können. Das Prinzip der Hilfen ist dabei stets die Hilfe zur Selbsthilfe.

Cura e.V. arbeitet eng mit anderen Institutionen im Bereich der Straffälligenhilfe in Osnabrück, wie z.B. der Bewährungshilfe, den Justizvollzugsanstalten, den freien Trägern der Straffälligenhilfe usw. zusammen und unterstützt aktiv die Strafjustiz.

Ihre Ansprechpartner*innen

  • Frau Wesseln (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
  • Frau Wißmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
  • Herr Wörmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
  • 0541 42233
  • 0541 6688429
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Projekt Ausgleich

Das "Projekt Ausgleich" will zahlungsunfähigen StraftäterInnen durch das Erledigen gemeinnütziger Dienste die Möglichkeit geben, ganz oder teilweise materielle Schadenswiedergutmachung zu leisten. Für jede geleistete Arbeitsstunde zahlt Cura e.V. 5 € an das Opfer aus. Die Entschädigung soll in der Regel 500 € nicht überschreiten.
WER WIRD ENTSCHÄDIGT?
Privatpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen, die Opfer einer Straftat geworden sind und keine finanzielle Hilfe, z.B. von Versicherungen, Krankenkassen etc. erwarten können.
WEN WOLLEN WIR ANSPRECHEN?

Klienten, die eine richterliche Weisung zur Schadenswiedergutmachung erhalten haben und den Schaden aus eigenen Mitteln nicht ausgleichen können.

Klienten, die durch die Verrichtung gemeinnütziger Dienste zur Schadenswiedergut- machung die Einstellung eines gegen sie laufenden Verfahrens erreichen können.

Klienten, denen eine entsprechende Bewährungsauflage erteilt worden ist.

WO WERDEN DIESE GEMEINNÜTZIGEN DIENSTE ABGELEISTET?
z.B. in Alters- und Behinderteneinrichtungen in Krankenhäusern, in Einrichtungen der Jugendhilfe, bei kirchlichen Trägern, in städtischen Einrichtungen und in einem eigenen Projekt (in Planung).

Projekt Arbeit

Die Zahl der Personen, die gemeinnützige Arbeit verrichten sollen, steigt im Landgerichtsbezirk Osnabrück stetig. Hieraus ergeben sich zunehmend Schwierigkeiten hinsichtlich der Koordinierung, Vermittlung und Überwachung durch die Bewährungshilfe. Cura e.V. übernimmt Koordinationsaufgaben, die adäquate Vermittlung, Motivationsarbeit, Intervention bei Schwierigkeiten und die Überwachung der gemeinnützigen Dienste und trägt so zur Entlastung der Bewährungshilfe bei. Darüber hinaus bietet sie auch Unterstützung bei der Vermittlung und Betreuung in den Fällen an, in denen die Bewährungshilfe nicht tätig ist.
Wen wollen wir ansprechen?

Personen, die im Rahmen eines Strafverfahrens zur Ableistung gemeinnütziger Dienste verpflichtet worden sind.

Ausnahme: gemeinnützige Dienste im Rahmen von Ersatzfreiheitsstrafen

Was ist das Besondere am "Projekt Arbeit"?

Bislang wird die Auflage zur Verrichtung gemeinnütziger Dienste von den 
Klienten häufig ausschließlich als staatliche Sanktion erfahren. Durch eine 
gezielte Vermittlung unter Beteiligung der Wünsche und Fähigkeiten der 
Klienten, soll die Arbeitsmotivation verbessert werden und die gemeinnützige
Arbeit auch als persönlicher Beitrag zum Gemeinwesen erfahrbar sein.

Wo werden die gemeinnützigen Dienste abgeleistet?

z.B. in Alters- und Behinderteneinrichtungen in Krankenhäusern, in Einrichtungen der Jugendhilfe, bei kirchlichen Trägern, in städtischen Einrichtungen und in einem eigenen Projekt ( in Planung).


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